{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n 52/102\nsen, dass einzelne Bandbreitentypen, insbesondere im Geschäftskundenbereich, rentabel\nsein könnten. Wenn jedoch die Gesamtbetrachtung negative Margen hervorbringt, trotz einzelner Bandbreiten, bei denen positive Margen erwirtschaftet werden können, so ist der Price\nSqueeze im Massenmarkt umso gravierender. Daraus erklärt sich auch, dass ADSL-Anbieter\nverschiedene Margen haben, da sie eine unterschiedliche Kundenstruktur aufweisen können.\n\n228. Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der Differenz zwischen den gesamten Kosten und\nEinnahmen bei Bluewin (Swisscom) zwischen Januar 2003 bis Dezember 2006 pro Kunde.\nDaraus wird ersichtlich, dass die Kosten fast immer über den Einnahmen lagen. Die daraus\nsich ergebende Differenz nahm zwar leicht ab, die Marge blieb jedoch im Durchschnitt immer\nnegativ. Aus der Entwicklung geht auch hervor, dass das ADSL-Geschäft von Bluewin über\nmehrere Jahre unprofitabel war und dies obwohl Bluewin mit über einer Million Endkundenanschlüssen über viermal mehr Kunden verfügt als der zweitgrösste ADSL-Anbieter Sunrise\n(Tabelle 2, S. 30).\n\nAbbildung 7: Die Marge von Bluewin (Swisscom) im Bereich DSL (Test 1) [Achse Geschäftsgeheimnis]\n\n229. Aus Abbildung 8 wird ersichtlich, wie sich die Situation beim grössten alternativen Anbieter Sunrise für die Jahre 2006 und 2007 präsentiert. Die Situation ist ähnlich mit derjenigen von Bluewin. Die Differenz zwischen den gesamten Einnahmen und Ausgaben liegt kontinuierlich unterhalb der Gewinnschwelle. Eine Aussicht auf Gewinne ist ohne Änderung der\nPreise nicht zu erwarten.\n\n53/102\nAbbildung 8: Die Marge von Sunrise (Test 2) [Achse Geschäftsgeheimnis]\n\nAbbildung 9: Die Marge von Tele2 (Test 2) [Achse Geschäftsgeheimnis]\n\n54/102\n230. Auch die Situation bei Tele2 liefert ein ähnliches Bild (Abbildung 9). Während zu Beginn des ADSL-Geschäfts noch starke Schwankungen existieren, pendeln sich die Werte ab\ndem Jahr 2004 ein und bilden dauerhaft eine negative Marge.\n\n231. Die beiden durchgeführten Kosten-Preis-Schere Tests (Imputation Tests) haben ergeben, dass aufgrund der von Swisscom praktizierten Preise DSL-Breitbandinternet in den letzten Jahren weder vom vertikal integrierten Netzanbieter (Swisscom/Bluewin) noch von einem\nder grösseren alternativen ISP (Green, Sunrise, Tele2) profitabel angeboten werden konnte.\nDamit ist festzustellen, dass bis Ende 2007 eine Kosten-Preis-Schere bestand.\n\n232. Swisscom macht in Rz. 179 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 213 geltend, das\nSekretariat orientiere sich bei der Durchführung der Kosten-Preis-Scheren-Tests zwar an der\nVorgehensweise der EU, weiche in methodischer Hinsicht indessen auf untaugliche Weise\nvon dieser ab.\n\n233. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Bei der Frage, ob eine Kosten-Preis-Schere vorliegt,\ngeht es nicht um die absolute Höhe der Wholesale- bzw. Retail-Preise, sondern ausschliesslich um die Differenz zwischen denselben 214 . Entsprechend ist es nicht von Bedeutung, dass\ndie Fälle in der EU, die eine Kosten-Preis-Schere zum Gegenstand hatten, regulierte Produkte betrafen. Auf die angeblichen Mängel in der Methodik des Sekretariats wird nachfolgend im Einzelnen eingegangen. Vorweg gilt es aber zu erwähnen, dass sich Art. 7 KG konzeptionell an Art. 82 EGV orientiert. Daher erscheint es als sachgerecht, sich an Lehre und\nRechtsprechung zu dieser Bestimmung zu orientieren. Die Orientierung am europäischen\nWettbewerbsrecht bedeutet indessen nicht, dass sich die schweizerischen Wettbewerbsbehörden umfänglich an dieses zu halten haben, sondern es steht ihnen frei, soweit es als angezeigt erscheint, abweichend von der EU eine eigene Praxis zu begründen.\n\n234. Swisscom macht in Rz. 191 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 215 und in Rz. 32\ndes Parteigutachtens Preispolitik 216 geltend, dass beim Retail-Geschäft (Bluewin) die meisten Kosten variabel seien und deshalb kaum Mengenvorteile bestünden und folglich die Ausführungen des Sekretariats irreführend und falsch seien.\n\n235. Hierzu ist Folgendes anzumerken: In der Tabelle in Rz. 191 der Stellungnahme werden\nnur die Kosten des Jahres 2007 aufgeführt. Die meisten Fixkosten sind jedoch in den Anfangsjahren des ADSL entstanden (vgl. Rz. 314). In dieser Phase zu Beginn der Lancierung\nvon ADSL-Angeboten haben die ISP umfangreiche Investitionen zu tätigen. So muss u.a. die\nInterkonnektion sichergestellt werden, ein Markenname (\"Bluewin\", \"Sunrise\" oder \"Green\")\naufgebaut sowie Kundendaten und Callcenter eingerichtet werden. Diese anfänglichen Investitionen sind erheblich, und sie sind eindeutig als Fixkosten anzusehen. All diese Fixkosten wurden in erwähnter Tabelle nicht aufgeführt. Aus der Existenz von hohen Fixkosten ergeben sich erhebliche Mengenvorteile mit wachsender Kundenzahl.\n\n236. Swisscom macht in Rz. 152 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 217 sowie in\nRz. 32 ff. und Rz. 37 ff. des Parteigutachtens Preispolitik 218 geltend, dass die Akquisitionskosten der Endkunden von Bluewin in Übereinstimmung mit der Praxis in der EU auf die\ndurchschnittliche Verweildauer ihrer Kunden abgeschrieben werden müssten.\n\n237. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Aus den von Swisscom eingereichten Akten geht\nhervor, dass weder Bluewin noch Swisscom im Rahmen ihrer eigenen Wirtschaftlichkeits-\n\n"}