{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n221. Swisscom macht in Rz. 225 ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 210 geltend, das\nSekretariat hätte gemäss Crocioni/Veljanovski nachweisen müssen, dass das BBCS für das\nVorhandensein von Wettbewerb im nachgelagerten Markt unabdingbar sei. Nur dann könnte\nallenfalls eine Kosten-Preis-Schere mit negativen volkswirtschaftlichen Folgen vorliegen.\n222. Hierzu ist Folgendes anzumerken: Die WEKO hat die marktbeherrschende Stellung\nvon Swisscom im Kapitel \"B.3.1 Marktbeherrschende Stellung\" geprüft und ist zum Schluss\ngekommen, dass das Produkt BBCS ein notwendiger Input für die ISP im nachgelagerten\nBreitbandmarkt ist. Daher trägt vorliegende Verfügung den in der Literatur geforderten Anforderungen genügend Rechnung.\n\nB.3.2.1.1 Kosten-Preis-Schere Tests\n223. Um zu analysieren, ob wettbewerbsschädliche Kosten-Preis-Scheren bestehen, kann\nunter anderem auf sog. Imputation Tests abgestellt werden. Ausgangspunkt ist eine Unterscheidung der Retail-Kosten, welche beim vertikal integrierten Unternehmen auf der\nDownstream-Ebene anfallen (z.B. bei Bluewin), von denjenigen Retail-Kosten, welche einem\nbeliebigen ISP entstehen. In Praxis und Literatur werden dementsprechend zwei Price-\nSqueeze-Tests (Imputation Tests) unterschieden 211 :\n\n• Test 1: Basierend auf den Vorleistungspreisen (hier: BBCS) des vertikal integrierten Unternehmens können dessen eigene Aktivitäten im nachgelagerten Markt (hier: DSL-\nBereich von Bluewin) nicht profitabel erbracht werden. Dies hiesse, dass die Retail-\nMarge von Bluewin (Swisscom) ungenügend wäre.\n\n• Test 2: Die Retail-Marge eines effizienten (reasonably efficient) ISP ist ungenügend, um\neinen ausreichenden Ertrag zu erwirtschaften.\n\n224. Im Test 1 wird auf die Kosten von Bluewin abgestellt, während im Test 2 die Kosten\nder Wettbewerber berücksichtigt werden. Beide Tests haben Vor- und Nachteile. Ein Argument, welches für Test 1 spricht, ist Folgendes: Falls die Wettbewerber von Bluewin effizienter wären als Bluewin, so würde bei Test 2 unter Umständen kein Price Squeeze resultieren,\nwährend gemäss Test 1 möglicherweise eine Kosten-Preis-Schere festgestellt würde. Dies\nwürde bedeuten, dass die Anwendung von Test 2 die Wettbewerber von Bluewin für ihre Ef-\n\n210\nAkte Nr. 123.\n211\nVgl. u.a. CROCIONI/VELJANOVSKI, (zit. Fn. 207), S. 49 ff.\n\n51/102\nfizienz bestrafen würde. Wenn hingegen Test 1 zur Anwendung gelangte, so würden die\nWettbewerber für ihre Effizienz belohnt, da sie, selbst wenn Bluewin nur eine sehr geringe\nMarge hätte, aufgrund ihrer Effizienz höhere Margen erzielen könnten.\n\n225. Nachfolgend wird anhand von Angaben aus den bei den Anbietern durchgeführten\nMarktbefragungen gezeigt 212 , dass in diesem Fall beide Imputation-Tests zum selben Resultat führen. Tabelle 3 stellt die bei den ISP erfragten durchschnittlichen Einnahmen und Ausgaben pro Benutzer des gesamten ADSL-Geschäfts für die Jahre 2006 und 2007 von Bluewin, Sunrise, Tele2 und Green (nur 2006) gegenüber. Die Einnahmen bestehen hauptsächlich aus den monatlichen Zahlungen der Endkunden. Die Ausgaben bestehen einerseits aus\nden regelmässig wiederkehrenden Wholesale-Kosten für den BBCS (Access und Connectivity) von Swisscom. Andererseits kommen andere Kosten hinzu, die beim ISP selber anfallen,\nwie der Betrieb des Netzwerkes, die Akquisition von Endkunden, das sog. customer care, billing, IT, etc. Die Einnahmen und Kosten wurden dabei durch die jeweilige Anzahl Endkunden\ndividiert. In diesem ebenfalls zu erwähnen ist, dass Bluewin das Vorleistungsprodukt zu den\ngleichen Konditionen bezieht wie die alternativen ISP.\n\n226. Da es sich um einen Durchschnittswert handelt, könnten sich für einzelne Kunden gewisse Abweichungen ergeben. So könnte z.B. bei einem Geschäftskunden eine weniger negative Marge resultieren, während bei einem privaten Endkunden, der möglicherweise noch\nvon einem Sonderangebot profitierte und das Netz durch Downloads stark in Anspruch\nnimmt, die Marge deutlich unter dem Durchschnittswert liegt.\n\nTabelle 3: Die durchschnittlichen Margen der vier grössten ADSL-Anbieter der Schweiz im\nJahr 2006 und 2007 sowie deren Berechnung (Franken pro Kunde pro Monat)\n\n2006 Bluewin Sunrise Tele2 Green\nEinnahmen [30-70] [30-70] [30-70] [30-70]\n\nKosten [40-80] [40-80] [40-80] [40-80]\n\nDifferenz\n[-10-0] [-10-0] [-10-0] [-10-0]\n(Marge)\n\n2007 Bluewin Sunrise Tele2 Green\nEinnahmen [30-70] [30-70] [30-70] n.a.\n\nKosten [40-80] [40-80] [40-80] n.a.\n\nDifferenz\n[-10-0] [-10-0] [-10-0] n.a.\n(Marge)\n\n227. Die Margen könnten auch bei einzelnen Bandbreitentypen unterschiedlich ausfallen.\nDa jedoch ca. [...]% aller ADSL-Kunden die gleiche Bandbreite haben (3’500/300), werden\ndie Resultate im Wesentlichen durch diesen Bandbreitentyp bestimmt. Die anderen Typen\nfallen kaum ins Gewicht, weil der zweithäufigste Typ (300/100) von der Anzahl her nur ca.\n[...]% ausmacht und vom Umsatz her sogar unter [...]% liegt. Es ist daher nicht auszuschlies-\n\n212\nSiehe die Antworten auf den Fragebogen vom 7. September 2007 von Green (Akte Nr. 78), Sunrise (Akte Nr. 57 und 71), Swisscom (Akte Nr. 58, 59, 70, 74, 77, 80 und 90) sowie von Tele2 (Akte Nr.\n56).\n\n"}