{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\nB.3.1.2.2.3 Zwischenfazit\n178. Zusammenfassend ist bezüglich des Einflusses des nachgelagerten Marktes festzuhalten, dass erstens die Rechtsprechung darauf hindeutet, dass solche Einflüsse wenn überhaupt, dann höchstens begrenzt zu berücksichtigen sind. Zweitens ist anzunehmen, dass\nsog. „indirect constraints“ in Abhängigkeit verschiedener Indikatoren einzubeziehen sind.\nVorliegend wurden die Indikatoren aus dem nachgelagerten Retail-Markt berücksichtigt, und\nes wurde gezeigt, dass der Einfluss des nachgelagerten Marktes auf den relevanten Whole-\nsale-Markt gering ist (vgl. Kapitel B.3.1.2.2, S. 36).\n\nB.3.1.2.3 Potenzieller Wettbewerb\n\n179. Die Analyse des aktuellen Wettbewerbs und die Berücksichtigung des nachgelagerten\nMarktes ergaben, dass es bis Dezember 2007 nicht genügend Konkurrenz gab, um eine\nmarktbeherrschende Stellung von Swisscom auszuschliessen. Die Analyse des potenziellen\nWettbewerbs soll aufzeigen, ob Swisscom durch in naher Zukunft zu erwartende Marktzutritte diszipliniert werden kann.\n\n180. Der potenziellen Konkurrenz kommt eine disziplinierende Wirkung nur dann zu, wenn\nes im Fall von Wettbewerbsbeschränkungen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu Marktzutritten kommt, die Zutritte rasch erfolgen können und gross genug sind. Sind Marktzutritte\nfrühestens nach einigen Jahren oder nur von geringer Bedeutung zu erwarten, hat dies keinen nennenswerten Einfluss auf das Verhalten der eingesessenen Unternehmen, da diesen\nnur beschränkt ausgewichen werden kann.\n\n181. Im Rahmen der Analyse der potenziellen Konkurrenz im Wholesale-Markt für Breitbanddienste ist insbesondere zu fragen, inwiefern innerhalb der nächsten zwei Jahre Unternehmen auf drahtgebundenen Anschlüssen beruhende Breitbandzugänge anbieten werden.\nAls mögliche Anbieter von solchen Wholesale-Angeboten kämen insbesondere Kabelnetzbetreiber (z.B. Cablecom) oder städtische Infrastrukturbetreiber mit der Erschliessung durch\nGlasfaserkabel (z.B. Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) in Frage.\n\n175\nAkte Nr. 123.\n176\nRPW 2006/4, 698 ff.\n177\nRPW 2006/4, 720.\n\n43/102\n182. Kabelnetzbetreiber bieten in Ergänzung zu ihren herkömmlichen Radio- und Fernsehangeboten oft auch Breitbandinternet via ihre Kabelnetze an, wobei aufgrund der Versorgungsgebiete der Kabelnetzbetreiber ein schweizweites flächendeckendes Angebot nicht\nmöglich ist. Allerdings bieten diese Kabelnetzbetreiber den Internetzugang nur direkt ihren\neigenen Endkunden an, Wiederverkaufsangebote an andere ISP bestehen abgesehen von\neinzelnen Ausnahmefällen nicht. Cablecom als der bei weitem grösste Kabelnetzbetreiber\nwird auch in naher Zukunft kein Wiederverkaufsangebot für Breitbandinternet an andere ISP\nunterbreiten. Cablecom gab an, dass die Kabelnetztechnologie als „shared“ Medium sich nur\nbegrenzt zum Angebot von Wholesale-Services eigne 178 . Swisscable als Verband der Kabelnetzbetreiber wies darauf hin, dass die Kabelnetzbetreiber auf Ebene des Anschlusses\nkein Wholesale-Angebot bereitstellten, weil es nicht möglich sei, den verschiedenen ISP im\nselben Kabelnetz Kapazität zuzuweisen 179 .\n\n183. Dabei ist auch zu beachten, dass von Kabelnetzbetreibern aufgrund ihrer regionalen\nZersplitterung mit über 400 Kabelnetzbetreibern (Rz. 103) nur begrenzt und nur lokal Wettbewerbsdruck auf die schweizweiten Angebote von Swisscom ausgehen könnte. Selbst\nwenn es technologisch möglich wäre, stellte es für Anbieter wie beispielsweise Sunrise oder\nTele2 im Übrigen keine Alternative dar, bei mehreren Hundert Kabelnetzbetreibern Wholesa-\nle-Zugänge nachzufragen, um Endkunden in der Schweiz Breitbandinternet anzubieten. Gegen eine Substituierbarkeit sprach in gleicher Weise im Fall Deutsche Telekom (DT), dass\nein ISP in Deutschland verpflichtet wäre, mit mehr als 100 Kabelnetzbetreibern Vertriebsvereinbarungen abzuschließen, um eine dem Netz der DT vergleichbare Reichweite und Dichte\nzu erzielen (vgl. Rz. 208).\n184. Potenzielle Konkurrenz im Wholesale-Markt für Breitbanddienste könnte auch durch\nstädtische Infrastrukturbetreiber in den Bereichen Elektrizität, Gas oder Wasser entstehen,\nwelche beginnen, Glasfaserkabel zu Endkunden zu ziehen. So haben beispielsweise die\nStimmberechtigten der Stadt Zürich am 11. März 2007 einen Rahmenkredit von 200 Mio.\nFranken für den Bau und den Betrieb eines Breitbandnetzes durch das Elektrizitätswerk der\nStadt Zürich (EWZ) bewilligt. Das im Aufbau befindliche Datentransportnetz soll dabei allen\nISP diskriminierungsfrei offen stehen. Das EWZ beabsichtigt bis Ende 2008 rund 1'400 Unternehmen und 3'400 Haushalte anzuschliessen 180 . Der effektive Ausbau soll dabei nachfrageorientiert bestimmt werden. Aufgrund der voraussichtlichen Anzahl der zur Verfügung stehenden Anschlüsse sowie aufgrund der nur lokalen Verfügbarkeit dürfte durch das Angebot\ndes EWZ im hier zu beurteilenden relevanten Markt nur sehr begrenzter Konkurrenzdruck\nentstehen. Dies gilt umso mehr, als dass die genannten Technologien im für vorliegende Untersuchung massgebenden Zeitraum bis Ende des Jahres 2007 noch nicht derart verbreitet\nwaren, als dass sie einen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf Swisscom hätten ausüben\nkönnen.\n\n"}