{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n167. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Soweit die Vorbringen von Swisscom den Vorwurf\nbetreffen, es werde auf eine zu hohe Anzahl an Anschlüssen abgestellt, kann an dieser Stelle auf die Ausführungen in Rz. 100 und 115 verwiesen werden. Aus den genannten Gründen\nist in vorliegender Untersuchung von über [3 - 6] Mio. Anschlüssen auszugehen, da auch der\ngrösste Teil der belassenen Leitungen mit einzubeziehen ist. Swisscom bringt mehrfach vor,\ndass 80% der Haushalte über eine Wahl zwischen CATV und DSL verfügen und verweist in\ndiesem Zusammenhang in Rz. 122 ihrer Stellungnahme auch auf die die Analyse der Net-\nMetrix-Base-Studie. Entgegen der Auffassung von Swisscom geht aus der Net-Metrix-Base-\nStudie nicht direkt hervor, wie viele Haushalte eine Wahl zwischen den beiden Zugangstech-\n\n157\nAkten Nr. 66 und 73.\n158\nSchreiben Cablecom vom 6. und 14. Februar 2008 sowie Schreiben Swisscable vom 29. Januar\n2008 (Akten Nr. 83, 87 und 81).\n159\nAkte Nr. 123.\n160\nAkte Nr. 123, Rz. 19, 22, 84, 94, 122 und 215.\n\n40/102\nnologien (CATV und DSL) haben. Um die Wahlmöglichkeit der Haushalte eruieren zu können, muss bekannt sein, ob in einem bestimmten Gebiet überhaupt die Möglichkeit eines Internetzugangs via CATV-Technologie besteht. Zu diesem Zweck ist vorliegend auf Angaben\nvon Cablecom bzw. Swisscable 161 abzustellen, aus denen hervorgeht, in welchen Gebieten\ndie CATV-Technologie überhaupt zur Verfügung steht. Gestützt auf die Net-Metrix-Base-\nStudie und die Angaben von Cablecom bzw. Swisscable betreffend die Verfügbarkeit der\nCATV-Technologie in einem bestimmten Gebiet, wurde im Rahmen dieser Untersuchung\nermittelt, dass lediglich rund 34% 162 der Haushalte eine Wahl zwischen den beiden Zugangstechnologien haben (siehe dazu bereits Rz. 162 f.).\n\n168. Swisscom macht in Rz. 114 ff. ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 163 geltend,\ndass die Analyse der indirekten Einflüsse ungenügend sei, es handle sich um eine lose Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen, das Sekretariat sei nicht gewillt, den Sachverhalt abzuklären und die Aussage betreffend Preiselastizität sei unzutreffend. Swisscom zitiert in\nFussnote 106 der Stellungnahme ein Dokument der Rundfunk und Telekom Regulierungs-\nGmbH (RTR) 164 , wonach es möglich sei, auch ohne Preisänderungen die Preiselastizität der\nNachfrage zu berechnen, wie dies die österreichische Regulierungsbehörde getan habe.\n\n169. Hierzu ist Folgendes festzuhalten: Eine korrekte Berechnung der Preiselastizität der\nNachfrage erfordert, dass die Nachfragefunktion bekannt und exakt spezifiziert ist. Ist diese\nwie vorliegend nicht bekannt, muss sie geschätzt werden. Um eine Schätzung vornehmen zu\nkönnen, sind Preis-Mengenrelationen erforderlich, die zusammengenommen die Nachfragefunktion bilden. Bis Dezember 2007 nahm Swisscom keine Preisänderungen vor, da die\nPreise pro Anschluss sowohl auf Wholesale- als auch auf Retail-Stufe konstant blieben (eingehend dazu siehe Rz. 139 ff.). Demgegenüber stiegen die nachgefragten Mengen erheblich, da sich das Breitbandgeschäft in einer starken Wachstumsphase befand (vgl. Abbildung\n6). Aus diesen Gründen kann die Nachfragefunktion nicht exakt spezifiziert werden, weshalb\ndie Preiselastizität der Nachfrage nicht berechnet werden kann.\n\n170. Swisscom beruft sich in diesem Zusammenhang namentlich auf eine von der österreichischen Regulierungsbehörde angewandten Methodik 165 . Demgemäss zog die österreichische Regulierungsbehörde zwar keine Preisänderungen heran, sondern stützte sich auf Basis von in Österreich mittels Endkundenumfragen speziell zu diesem Zweck erhobenen Daten auf unter anderem hypothetische Kundenverhalten und Preisveränderungsraten 166 . Gestützt auf diese bedingten Daten liess sich eine Art hypothetische Preiselastizität berechnen 167 . Damit in vorliegender Untersuchung eine solche Analyse durchgeführt werden könnte, müssten Informationen betreffend die Wechselbereitschaft und die Wechselkosteneinschätzung der Endkunden von ADSL zu CATV in der Schweiz verfügbar sein. Da auch ohne\ndie Berechnung einer hypothetischen Preiselastizität nachgewiesen ist, dass Swisscom auf\ndem relevanten Markt über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, wurde auf die Erhebung dieser Daten mittels einer Endkundenumfrage und die Berechnung einer hypotheti-\n\n161\nSchreiben Cablecom vom 6. und 14. Februar 2008 sowie Schreiben Swisscable vom 29. Januar\n2008 (Akten Nr. 83, 87 und 81).\n162\nDie Wahlmöglichkeit der Nutzer berechnet sich wie folgt: Anzahl Breitbandinternetnutzer mit einer\nWahlmöglichkeit zwischen DSL und CATV) dividiert durch die Anzahl Haushalte (Gesamtheit der\nStichprobe der Net-Metrix-Base Studie). Dies entspricht 3'647/10'876 = ca. 34%.\n163\nAkte Nr. 123.\n164\nDie Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH unterstützt die österreichische Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und die Telekom-Control-Kommission (TKK).\n165\nVgl. Stellungnahme von Swisscom (Akte Nr. 123), Rz. 116.\n166\nVgl. Stellungnahme von Swisscom (Akte Nr. 123), Fn. 106 mit Hinweis auf Rundfunk und Telekom\nRegulierungs-GmbH, Abgrenzung des Marktes für breitbandigen Zugang auf Vorleistungsebene,\n2007; Ofcom, Review of the Wholesale Broadband Access Markets, Identification and analysis of\nmarkets Determination of market power and setting of SMP conditions Final Explanatory Statement\nand Notification, Chapter 2, insbesondere Ziff. 2.149.\n167\nVgl. Studie von RTR (zit in Fn. 166), S. 29.\n\n"}