{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n48. Als weitere mögliche Zugangstechnologie für die breitbandige Übertragung von Daten\nkommt auch die sogenannte Powerline Communications (PLC) Technologie in Frage. Die\nPLC Technologie basiert auf der Übertragung von Daten über das Stromnetz von Elektrizitätswerken und verfügt bezüglich Übertragungsgeschwindigkeiten und Zugang über teilweise\nähnliche Eigenschaften wie die Übertragung via Kupferkabel, wobei PLC anfällig auf technische Probleme ist (z.B. aufgrund von Abstrahlung). Frequenzabstrahlungen können beispielsweise Störungen verursachen. Auf die eher geringe Bedeutung dieser Technologie\naufgrund der beschränkten Verfügbarkeit ist im Rahmen der Prüfung der Marktstellung zurückzukommen. Die Bedeutung von PLC ist in der Praxis sehr beschränkt. Im Rahmen der\nvorliegenden Analyse wird PLC jedoch als Substitut angesehen.\n\n49. Als Zwischenfazit kann festgehalten werden, dass aus Endkundensicht drahtgebundene Zugänge zu Breitbanddiensten als Substitute für Dienstleistungen zu einem auf ADSL basierenden Internetzugang anzusehen sind.\n\n50. An dieser Stelle ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass abhängig von den Bedürfnissen der Endkunden unter Umständen engere Marktabgrenzungen in Betracht gezogen werden könnten. So kann beispielsweise bezüglich der Nachfrage von Geschäftskunden festgestellt werden, dass diese hinsichtlich Übertragungsraten und Qualität (insbesondere sog. garantierter Qualität) höhere Anforderungen an die nachgefragten Dienstleistungen stellen.\n\n51. Swisscom macht in Rz. 22 ff. ihrer Stellungnahme vom 26. März 2009 49 geltend, dass\ndie DSL-Angebote von Swisscom primär in Konkurrenz zu den Internetdiensten der Kabelnetzbetreiber stehen würden und deren Einfluss auf den Verhaltensspielraum von Swisscom\nunterbewertet werde.\n\n52. Hierzu ist Folgendes zu bemerken: Swisscom ist insofern Recht zu geben, als aus\nSicht der Endkunden die Angebote der Kabelnetzbetreiber Alternativen zu den DSL-\nAngeboten von Swisscom darstellen. Der von den Kabelnetzbetreibern ausgehende Wettbewerbsdruck wird bei der Beurteilung der Marktstellung von Swisscom auch angemessen\nberücksichtigt (vgl. Rz. 127 ff.). Der Wettbewerbsdruck der Kabelnetzbetreiber beschränkt\nsich jedoch auf die Situation im Endkundenmarkt bzw. ist nur im Rahmen des Einflusses des\nnachgelagerten Marktes von Bedeutung, da in der vorliegenden Untersuchung nicht die\nEndkunden, sondern die ISP als Marktgegenseite von Swisscom massgebend sind und die\nKabelnetzbetreiber keine Wiederverkaufsangebote anbieten.\n\n48\nVgl. RPW 2004/2, 439, Rz. 130 ff.; RPW 2005/3, 521 ff.\n49\nAkte Nr. 123.\n\n14/102\nB.3.1.1.2.2 Drahtlose Anschlüsse (aus Endkundensicht)\n53. UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) ist ein leistungsfähiges digitales\nMobilfunksystem der sog. dritten Generation (3G), das hohe Übertragungsraten erlaubt. Daten lassen sich mit rund 384 Kbit/s übertragen 50 . UMTS ist darauf ausgerichtet, via mobile\nEndgeräte einen Breitbandzugang zu ermöglichen. Insgesamt wurden in der Schweiz vier\nUMTS-Konzessionen unter Durchführung eines Auktionsverfahrens an Orange, Sunrise,\nSwisscom und 3G Mobile vergeben. Die von 3G Mobile erworbene Konzession wurde dieser\nmangels Aufbau einer Infrastruktur mit Verfügung der ComCom vom 12. April 2006 wieder\nentzogen 51 .\n\n54. Orange, Sunrise und Swisscom verfügen über UMTS-Angebote, wobei die Netzabdeckung im Wesentlichen die Ballungsgebiete in der Schweiz umfasst. Die drei Mobilfunkanbieter haben zudem begonnen, ihre Netze auf den Mobilfunkstandard HSDPA (High Speed\nDownlink Packet Access) aufzurüsten. Bei HSDPA handelt es sich um eine Weiterentwicklung von UMTS. Mit HSDPA können Übertragungsgeschwindigkeiten von maximal 7.2 Mbit/s\nerreicht werden 52 . Für die Nutzung von UMTS und HSDPA sind speziell ausgerüstete Endgeräte erforderlich (z.B. Mobiltelefone, Personal Digital Assistants oder Notebooks mit Spezialkarten).\n\n55. Die konzeptionelle Ausrichtung der UMTS- und HSDPA-Angebote ist weitgehend auf\nmobile Teilnehmer ausgerichtet, was sich auch hinsichtlich der Anwendungen und Endgeräte\nzeigt. Die Mobilfunkanbieter haben deshalb ihre entsprechenden Netze hauptsächlich in Ballungszentren und entlang von Verkehrsachsen erstellt. Die Abdeckung und die Qualität der\nDatenübertragung ist nur sehr begrenzt vergleichbar mit drahtgebundenen Anschlüssen.\nUMTS und HSDPA gewähren in der Regel jedoch keine dauernde Verfügbarkeit zu einem\nFestpreis (engl. Flatrate). Dass in der Regel trotz einem drahtgebundenen Anschluss auch\nnoch Nachfrage nach einer drahtlosen Zugangsmöglichkeit besteht, deutet darauf hin, dass\nUMTS beziehungsweise HSDPA eine Ergänzung zu drahtgebundenen Technologien darstellt. Aus diesen Gründen können UMTS und HSDPA im jetzigen Zeitpunkt aus Endkundensicht nicht als Substitute zu ADSL im Sinne von Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU angesehen werden.\n\n"}