{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n 12/102\nunterschiedlich. So kostete der Access für das am meisten verkaufte max. 3’500 Kbit/s\ndownstream / 300 Kbit/s upstream Angebot (Stand: Ende 2007; 3’500/300-Produkt) aus dem\nProduktsegment BBCS Standard beispielsweise 31.20 Franken pro Monat. Die Verbindungskosten (Connectivity) für dieses Produkt werden von den ISP in Funktion der erwarteten, von den Endkunden beanspruchten Datenmengen bei Swisscom nachgefragt. Die Con-\nnectivity-Preise betrugen 180.-- Franken pro Mbit/s pro Monat 46 . Die Preise für die Inanspruchnahme des BBCS waren bis Dezember 2007 stabil. Es war zu beobachten, dass\nSwisscom bei gleich bleibenden Preisen regelmässig die Bandbreiten erhöhte. Auf die Preise ist im Übrigen in den Erwägungen zur Frage des Vorliegens eines Missbrauchs zurückzukommen (Kapitel B.3.2.).\n\nB.3.1.1.2 Sachlich relevanter Markt\n\n42. Der sachliche Markt umfasst alle Waren oder Leistungen, die von der Marktgegenseite\nhinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als substituierbar angesehen werden (analog Art. 11 Abs. 3 lit. a der Verordnung über die Kontrolle von\nUnternehmenszusammenschlüssen vom 17. Juni 1996 [VKU]; SR 251.4). Mit vergleichbaren\nFragestellungen der Marktabgrenzung setzten sich die WEKO und deren Rechtsmittelinstanzen bereits wiederholt auseinander 47 . Die nachfolgende Abgrenzung des relevanten Marktes\nstützt sich auf diese bisherige Praxis.\n\n43. Ausgehend vom Untersuchungsgegenstand ist zu fragen, welche Dienstleistungen als\nSubstitut im Sinne von Art. 11 Abs. 3 lit. a VKU zum von Swisscom angebotenen BBCS in\nFrage kommen. Die Abgrenzung des relevanten Marktes erfolgt dabei aus der Optik der\nMarktgegenseite, in vorliegendem Fall der ISP, welche den BBCS bei Swisscom nachfragen,\num den Endkunden Breitbandinternetdienste anzubieten.\n\n44. Nachstehend werden zuerst die drahtgebundenen und anschliessend die drahtlosen\nTechnologien auf eine Substituierbarkeit überprüft. Ausgangspunkt für eine Definition der\nsachlich relevanten Märkte sind die Merkmale des Endkundenmarktes unter Berücksichtigung der Substitutionsmöglichkeiten. Nach der Abgrenzung des Endkundenmarktes wird ein\nentsprechender Wholesale-Markt (Grosskundenmarkt) abgegrenzt.\n\nB.3.1.1.2.1 Drahtgebundene Anschlüsse (aus Endkundensicht)\n45. Ein DSL-Internetzugang ermöglicht, in Abhängigkeit des gewählten Profils, Geschwindigkeiten zwischen 500 und 20’000 Kbit/s. Die relativ hohe Übertragungsgeschwindigkeit bei\neiner dauernden und zeitunabhängigen Nutzbarkeit sind charakteristisch für Breitbandinternetzugänge. Es ist im Folgenden zu prüfen, ob aus Endkundensicht weitere drahtgebundene\nZugangsmöglichkeiten als Substitut zu DSL in Frage kommen.\n\n46. Bezüglich der Eigenschaften “Übertragungskapazität“ und “Verfügbarkeit“ weisen aus\nEndkundensicht die Breitbandzugänge der Kabelnetzbetreiber ähnliche Charakteristika auf\nwie Breitbandinternet via DSL. Die von den Kabelnetzbetreibern angebotenen Internetzugänge basieren im Wesentlichen auf den Koaxialkabeln von Kabelfernsehnetzen (CATV),\nwelche ursprünglich zur Übertragung von Fernseh- und Radiosignalen verlegt wurden. Diese\nNetze wurden mehrheitlich technisch aufgerüstet, wobei insbesondere Rückkanalfähigkeit\nerstellt wurde. Die ringförmig aufgebaute Infrastruktur von Kabelnetzen kann dabei, im Gegensatz zur sternförmig konzipierten Infrastruktur des Anschlussnetzes von Swisscom, bezüglich Kontrollierbarkeit der Signale sowie in gewissen Fällen bezüglich Belastung des Net-\n\n46\nBBCS, Price Manual vom 1. Mai 2007 (Akte Nr. 51, Beilagen). Vgl. auch Rz. 274.\n47\nRPW 2004/2, 407 ff., 422, Entscheid aufgehoben durch die REKO/WEF, wobei die Marktabgrenzung bestätigt wurde (RPW 2005/3, 505 ff., 520); RPW 2004/4, 1263 ff.; RPW 2005/3, 589 ff. (Gutachten gestützt durch Urteil des Bundesgerichts vom 15. Januar 2007, 2A.507/2006); RPW 2006/2, 248\nff., 250. Letztmals: Gutachten der WEKO vom 3. September 2007 i.S. schneller Bitstromzugang. Die\nComCom folgte in ihrer Teilverfügung vom 21. November 2007 dem Gutachten der WEKO.\n\n13/102\nzes gewisse Nachteile aufweisen, beispielsweise da die Kapazität zwischen den Nutzern\naufgeteilt werden muss. Kabelnetzbetreiber bieten jedoch in der Regel anderen Anbietern\nkeine Wiederverkaufsangebote von breitbandfähigen Anschlüssen an. Möglicher entstehender Wettbewerbsdruck durch die Kabelnetzbetreiber wird bei der Beurteilung der Marktstellung (unter Kapitel B.3.3) zu berücksichtigen sein 48 .\n\n47. Als mögliche breitbandfähige Zugangstechnologie kommt der Anschluss von Endkunden mittels Glasfaser in Frage, wobei Glasfaserkabel im Gegensatz zum Anschlussnetz von\nSwisscom oder den CATV-Zugängen der Kabelnetzbetreiber in der Regel neu verlegt werden müssen. Glasfaserkabel verfügen über sehr hohe Übertragungskapazitäten, wobei die\nDatenübertragung meist auf dem SDH (Synchronous Digital Hierarchy)-Standard beruht. Der\nAnschluss eines Endkunden durch das Verlegen von Glasfaserkabeln kommt aufgrund der\ndamit verbundenen hohen Kosten insbesondere für Geschäftskunden in Frage. Auf die praktische Bedeutung von Glasfasern ist im Rahmen der Analyse der Marktstellung zurückzukommen.\n\n"}