{"Signatur": "CH_WBK_001", "Spider": "CH_WEKO", "Datum": "2009-10-19", "PDF": {"Datei": "CH_WEKO/CH_WBK_001_ADSL-II_2009-10-19.pdf", "URL": "https://www.weko.admin.ch/dam/weko/de/dokumente/2010/01/adsl_ii.pdf.download.pdf/adsl_ii.pdf", "Checksum": "2676bd0df7ff988cedb969c0d7c57f81"}, "Scrapedate": "2026-02-13", "Num": ["ADSL II"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Wettbewerbskommission "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Wettbewerbskommission "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "ADSL II"}], "ScrapyJob": "446973/67/1907", "Zeit UTC": "13.02.2026 03:13:16", "Checksum": "e75f44eb02045f142e899defb0daff5e", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Wettbewerbskommission 19.10.2009 ADSL II\nRegeste:\nADSL II\n\n3. Diese Untersuchung wurde unter anderem aufgrund von Hinweisen von ISP im Rahmen einer ersten Untersuchung im Bereich ADSL eröffnet 1 . Die ISP beklagten sich im Speziellen über hohe Preise für ADSL-Vorleistungen, welche ihnen im Vergleich zu den von\nSwisscom praktizierten Endkundenpreisen keine genügende Marge beliessen. Die Sunrise\nCommunications AG (Sunrise) und andere ISP machten beispielsweise geltend, es handle\nsich bei der Preissetzung von Swisscom um eine sog. Kosten-Preis-Schere (Margin- oder\nPrice Squeeze).\n\n4. Eine erste Untersuchung im Bereich ADSL betraf insbesondere ein Rabattschema von\nSwisscom für die ADSL-Vorleistungsangebote. Aufgrund des Rabattschemas gewährte\nSwisscom ihrem gruppeneigenen Internet Service Provider (ISP) Bluewin höhere Rabatte als\nden anderen Anbietern. Mittels vorsorglicher Massnahmen vom 6. Mai 2002 verpflichtete die\nWEKO deshalb Swisscom, anderen ISP den gleichen Rabatt wie Bluewin und einen diskriminierungsfreien Zugang zu den ADSL-Vorleistungsangeboten von Swisscom zu gewähren.\nNachdem Swisscom auch auf allfällige Rückforderungen der den anderen ISP gewährten\nRabatten verzichtete, wurde die erste ADSL-Untersuchung infolge Gegenstandslosigkeit\neingestellt 2 .\n\n5. Die Klagen der alternativen ISP, welche zur Eröffnung dieser zweiten Untersuchung im\nBereich ADSL führten, richteten sich gegen die Preispolitik von Swisscom. Die Swisscom AG\nist eine im Bereich der Telekommunikation tätige spezialgesetzliche Aktiengesellschaft mit\nSitz in Ittigen (Bern). Die Eidgenossenschaft hält als Aktionärin der Swisscom AG die kapitalund stimmenmässige Mehrheit 3 . Swisscom ist Rechtsnachfolgerin des früheren staatlichen\nMonopolunternehmens im Telekommunikationsbereich. Swisscom verfügt über fixe sowie\nmobile Datenübertragungsnetzwerke und bietet Dienstleistungen und Produkte für die mobile, die netzgebundene und die Internet-Protokoll-basierte Sprach- und Datenkommunikation\nan. Innerhalb von Swisscom ist der Geschäftsbereich Bluewin als ISP tätig. Die Swisscom-\nGruppe erwirtschaftete in den letzten Jahren einen Jahresumsatz von rund 10 Mrd. Franken.\n\n1\nVgl. RPW 2002/3, 440 ff.; RPW 2007/3, 410 ff.\n2\nVgl. RPW 2007/3, 410 ff m.w.H.\n3\nArt. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 30. April 1997 über die Organisation der Telekommunikationsunternehmung des Bundes (Telekommunikationsunternehmungsgesetz, TUG; SR 784.11).\n\n5/102\n6. Beklagt über die Preispolitik von Swisscom haben sich neben weiteren Anbietern 4 insbesondere Sunrise und Tele2 Telecommunication Services AG (Tele2). Sunrise bietet festnetzbasierte und mobile Sprachkommunikations- und Datenlösungen (u.a. als ISP) für Pri-\nvat- und Geschäftskunden an. Sunrise ist zu 100% eine Tochtergesellschaft von Tele Danmark Communications 5 . Tele2 war die Tochtergesellschaft eines gleichnamigen europaweit\ntätigen Telekommunikationsunternehmens. Tele2 war in der Schweiz Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in den Bereichen Festnetz, Mobiltelefonie und Internetdiensten. Tele2 bezeichnete sich als den zweitgrössten alternativen Festnetzanbieter in der\nSchweiz. Inzwischen hat sich Tele2 aus dem schweizerischen Markt zurückgezogen und die\nGeschäfte wurden von Sunrise übernommen 6 .\n\nA.2 Verfahren\n7. Nach der Untersuchungseröffnung am 20. Oktober 2005 wurde diese gemäss Art. 28\nKG im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 20. Dezember 2005 (S. 47) und im\nBundesblatt vom 27. Dezember 2005 (BBl 2005 7521) bekanntgegeben.\n\n8. Das Sekretariat richtete am 19. Juni 2006 Auskunftsbegehren zur Abklärung des\nSachverhalts an Sunrise, Tele2 und Swisscom. Die Auskunftsbegehren beinhalteten unter\nanderem Fragen zur Anzahl der ADSL-Anschlüsse und zu Wirtschaftlichkeitsrechnungen in\ndiesem Bereich 7 . Die befragten Unternehmen reichten ihre Antworten am 28. Juli 2006 (Te-\nle2), 4. August 2006 (Sunrise) und am 18. August 2006 (Swisscom) ein 8 . Am 27. Februar\n2007 wurde Swisscom ein aktualisiertes Aktenverzeichnis zugestellt.\n\n9. Weitere Befragungen von Marktteilnehmern führte das Sekretariat insbesondere am 7.\nSeptember 2007 und am 11. September 2007 durch. Die Befragungen richteten sich an die\nGreen.ch AG (Green), Sunrise, Tele2 und Swisscom sowie die Cablecom Holdings GmbH\n(Cablecom) und den Wirtschaftsverband der schweizerischen Kabelnetzbetreiber Swisscable 9 . Nebst weiteren Fragen zur Wirtschaftlichkeit des Bereichs ADSL sowie Fragen zu\nden Marktverhältnissen ging es auch um eine Aktualisierung des Datenstandes. Die Antworten auf diese Marktbefragungen sowie auf die entsprechenden Nachfragen gingen zwischen\ndem 25. September 2007 und 18. April 2008 ein. Zudem bestellte das Sekretariat am 19.\nDezember 2007 einen Auszug aus der Net-Metrix-Base-Studie, welche das Internetnutzungsverhalten der Schweizer Bevölkerung untersucht 10 . Die Daten der Net-Metrix-Base-\nStudie gingen am 8. Januar 2008 ein 11 .\n\n10. Im Rahmen der sich auf Art. 41 KG stützenden Amtshilfe wurde auch das Bundesamt\nfür Kommunikation (BAKOM) als sektorspezifische Fachbehörde aufgefordert, verschiedene\nFragen zu beantworten. Hauptsächlich handelte es sich um Vergleiche mit ausländischen\nVorleistungen von Breitbandinternetangeboten 12 . Am 28. September 2007 stellte das Sekretariat dem BAKOM für dessen Abklärungen im Rahmen der Amtshilfe den Produkte-\n\n"}