Art. 8 EMRK. Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und des Briefverkehrs. Eingriff einer Behörde. Bilden das Abfangen und die Beschlagnahme eines Schreibens, in welchem ein Anwalt einem Untersuchungshäftling anbietet, ihn zu verteidigen, und ihm unter Verweis auf allfällige Konsequenzen rät, sein Recht auf Verweigerung der Aussage geltend zu machen, eine Massnahme, welche dem legitimen Zweck (Verteidigung der Ordnung oder Verhinderung von strafbaren Handlungen) angemessen ist? (Verneinender Bericht der Kommission).