Art. 6 § 1 EMRK. Anspruch auf ein billiges (faires) Verfahren. Sachlicher Geltungsbereich. Mit dem Entscheid des Bundesamtes für Polizeiwesen, einem internationalen Rechtshilfegesuch in Strafsachen stattzugeben am vorliegenden Fall, die Übermittlung von Dokumenten und Unterlagen, die in Banken sichergestellt worden waren), wird weder über eine strafrechtliche Anklage noch über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen entschieden.