1 Bundesgericht - zuständig ist, die Anwendung des Bundesrechts nachzuprüfen, sondern auch, dass eine zentrale Stelle - die Bundesanwaltschaft - die kantonalen Entscheide wenn nötig an das Bundesgericht weiterziehen kann, um dieses überhaupt in die Lage zu versetzen, zu urteilen. Der Bundesanwalt ist jedoch lediglich dann zur Nichtigkeitsbeschwerde legitimiert, wenn der Bundesrat den Straffall den kantonalen Behörden zur Beurteilung überwiesen hat oder wenn die Entscheidung nach einem Bundesgesetz oder nach einem Beschluss des Bundesrates gemäss Art. 265 Abs. 1 BStP dem Bundesrate mitzuteilen ist (Art. 270 Abs. 6 BStP).