Begriff der indirekten Werbung. Verstoss gegen das Verbot der bezahlten indirekten Werbung durch einen Vertrag, der eine Übernahme der Kosten des Sendeveranstalters durch die besuchte Gemeinde vorsieht, und dieser dafür erlaubt, Zuwendungen Dritter im Zusammenhang mit der Sendung unter Kontrolle des Fernsehens entgegenzunehmen.