Bundespersonal. ETHL. Kündigung des Dienstverhältnisses eines ständigen Angestellten durch die Wahlbehörde. Ungenügende Leistungen, fehlende Dynamik und Integration des Angestellten in einen der Entwicklung der Technik unterworfenen Betrieb als triftige Gründe. Unerheblich ist, dass der Angestellte zuvor mehrmals befördert worden war. Keine Verpflichtung der Behörde, in einem solchen Fall dem Angestellten eine andere Stelle anzubieten.