Bei der Behandlung einer Beschwerde gegen einen Beschwerdeentscheid des Bundesrates (vgl. VPB 51.7), liess die Petitionskommission des Ständerates folgende Frage durch Professor Jörg P. Müller abklären. Die Kernfrage, welche durch das vorliegende Gutachten beantwortet werden soll, geht dahin, ob «die Vertraulichkeit der Kommissionsverhandlungen und somit der Kommissionsunterlagen einem allfälligen Anspruch (eines) Beschwerdeführers auf Akteneinsicht (vorgehe)».