Für das Kriterium der Lebensmitteleigenschaft ist jedoch unerheblich, ob das Essen über den Ernährungszweck hinaus «zum eigentlichen Vergnügen» wird oder nicht. Eine Bewilligung für ein Lebensmittel kann daher nicht verweigert werden, weil es in einer Art verpackt ist, die das Schlucken ohne vorheriges Kauen oder Lutschen fördert, zumal letzteres vorliegend keineswegs ausgeschlossen ist. 5.5. Hinsichtlich der Rechtsgleichheit lässt sich feststellen, dass vergleichbare Produkte - «Melbrosia», Hefetabletten - zugelassen sind; ferner erhellt aus einer Zusammenstellung der IKS vom 15. August 1985, dass die IKS verschiedene Präparate mit Blütenpollen registriert hat. Die Anwendung von Art.