welche vom BAG mit zusätzlichen Kriterien zu füllen wäre, nicht gesprochen werden kann. Einen Grauzonenbereich zwischen Heilmittel und Lebensmittel kennt die Gesetzgebung nicht. Er wäre auch unerwünscht, da jedenfalls nach heutiger Rechtslage Produkte, die weder Heilmittel noch Lebensmittel sind, von jeglicher Kontrolle ausgenommen wären. Die Meinung des BAG, solche Produkte seien verboten, lässt sich rechtlich nicht abstützen.