4.7. Mehloblaten fänden nicht bloss Verwendung in der Kirche oder als Unterlage für Konfekt, sondern auch in der Pharmaindustrie zum Einkapseln von Medikamenten (z.B. «Melabon»). 4.8. Gerade weil es sich bei Pollen um Produkte aus dem Grenzbereich Heilmittel/Lebensmittel handle, sei wichtig, dass diejenigen, welche als Lebensmittel registriert seien, in einer Darreichungsform in den Verkehr gelangten, die für Lebensmittel üblich sei. Tatsache sei, dass bei der IKS diverse Pollenpräparate in Kapselform als Stärkungsmittel oder als Ergänzungsnahrung in Liste D oder C registriert seien. Übrigens seien die Kapseln vorliegend eindeutig nicht zum Kauen bestimmt.