Die Firma behaupte zu Unrecht, die unzähligen im Handel befindlichen und dem BAG unterstellten Produkte, welche unzerkaut geschluckt werden können, ständen im Widerspruch zur angeblichen Amtspraxis. Einmal schliesse die blosse Möglichkeit, dass ein Produkt unzerkaut geschluckt werden könne, die Einstufung als Lebensmittel noch nicht aus; sodann seien die betreffenden Produkte eindeutig als Lutsch- oder Kautabletten konzipiert. Weil Pollen starke Allergene darstellten, dürfe die Behauptung, Pollen seien für den Organismus völlig ungefährlich, nicht unwidersprochen bleiben, da sie wissenschaftlich nicht haltbar sei.