Laut Bernet Arthur (Die Arzneimittel in der Krankenversicherung, 1980, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung, 1981, S. 32 ff.) gehören aus der grossen Zahl der in der ärztlichen Behandlung gebräuchlichen Heilmittel aller Art zu den Arzneimitteln (Medikamenten) im engeren Sinne: - die chemisch-pharmazeutischen Wirkstoffe oder Wirkstoffverbindungen in ihren ursprünglichen physikalischen Grundformen, die wissenschaftlich in der Schweizerischen Landespharmakopöe beschrieben sind; - die konfektionierten Arzneimittel (in Form von Tabletten, Ampullen, Suppositorien usw.), die unter ihrer in der Pharmakopöe wissenschaftlich umschriebenen Sachbezeichnung in Umlauf gebracht werden;