Malzextrakt und Zubereitungen aus solchem, Kleber- oder andere Spezialbrote, Trocken-Hefe und Hefeextrakte, die als Zusätze oder zur Ergänzung der Nahrung bestimmt sind; 2. mit Vitaminen angereicherte Nahrungsmittel, d.h. Nährstoffe oder Nahrungsmittel, die durch vitaminreiche Zusätze oder durch besondere Behandlung, wie Bestrahlung, eine erhebliche Anreicherung des Vitamingehaltes erfahren haben. c. Gewürze und Genussmittel, d.h. Stoffe und Erzeugnisse, die, meist ohne einen eigentlichen Nährwert zu besitzen, gewissen Nahrungsmitteln zur Geschmacksverbesserung oder der anregenden Wirkung wegen zugesetzt oder auch für sich genossen oder dem Organismus sonst wie zugeführt werden.»