1 Als Lebensmittel gelten: a. Nahrungsmittel im allgemeinen, d.h. feste und flüssige, unverarbeitete oder verarbeitete Stoffe und Erzeugnisse tierischer, pflanzlicher oder mineralischer Herkunft, die sich durch den Gehalt an Stoffen (Wasser, Eiweiss, Fette, Kohlehydrate, Mineralstoffe, in gewissen Fällen auch Vitamine) auszeichnen, die für den Aufbau oder Unterhalt des menschlichen Körpers notwendig sind. b. Spezialnahrungsmittel: 1. diätetische Nährmittel, d.h. Erzeugnisse, die für besondere Ernährungszwecke hergestellt worden sind, wie gewisse Arten von Kindernährmehlen, sogenannte Kraftnahrungsmittel, reines, d.h. nicht mit medikamentösen Zusätzen versehenes