Im Lichte der Äusserungen des Produzenten seien die Annahmen des BAG hinsichtlich Darreichungs- und Verwendungsform des Produktes alles andere als zutreffend. Insbesondere werde ausgeführt, eine Vielzahl der Kunden würde den Blütenpollengeschmack geradezu suchen (grosser Umsatz von nichtkapselverschlossenen Pollen). D. Mit Vernehmlassung vom 5. Dezember 1985 beantragt das BAG zuhanden des EDI, die Beschwerde abzuweisen. II