Pollen-Pur, so habe man keinen eigentlichen Genuss, sondern eher einen 2 bitteren Geschmack im Mund. Nach dieser Erfahrung verzichte man darauf, weitere Kapseln zu kauen. Man schlucke sie, sobald sie durch den Speichel angefeuchtet und geschmeidig gemacht seien, möglichst rasch hinunter. B. Gegen den ablehnenden Entscheid des BAG erhob die Firma am 17. Juli 1986 Beschwerde beim Eidg. Departement des Innern (EDI), mit dem Antrag, es sei für das Produkt «Blütenpollen in Kapseln» die Zulassung als Lebensmittel gemäss Art. 5 Abs. 2 LMV zu erteilen.