Denn es ist unwahrscheinlich, dass ein ungenügendes Konzept eine befriedigende Aufführung zeitigt. Andererseits ist nicht auszuschliessen, dass eine anfänglich überzeugende Kreation durch die Art und Weise ihrer Verwirklichung abfällt. Der Beschwerdeführer verlangt, zwischen Kreation und Aufführung zu unterscheiden. Dabei verkennt er offenbar, dass nicht um einen Beitrag zur Schaffung eines Konzeptes, sondern um einen Beitrag für entsprechende Aufführungen nachgesucht wurde. Abgesehen davon vermag die Ansicht des zuständigen Abteilungsleiters über die Erfolgschancen eines Gesuches die Stiftung selbstverständlich nicht zu binden.