Der Beschwerdeführer bringt schliesslich vor, das Konzept sei anfänglich positiv bewertet worden. Es sei deshalb ein Widerspruch, dass das Gesuch in der Folge dennoch abgewiesen worden sei. Wie die Stiftung Pro Helvetia in ihrer Vernehmlassung zu Recht ausgeführt hat, kann bei einer Kollektivkreation in aller Regel erst nach einer Visionierung über ein Gesuch entschieden werden. Wäre vorliegend das Konzept der Produktionsgemeinschaft schon von Anfang an negativ bewertet worden, wäre das Gesuch wahrscheinlich ohne Visionierung abgelehnt worden. Denn es ist unwahrscheinlich, dass ein ungenügendes Konzept eine befriedigende Aufführung zeitigt.