Das erste Stück sei eine Kollektivkreation. In der «Roten Fabrik» sei davon eine von vielen möglichen Fassungen gezeigt worden. Es müsse daher unterschieden werden zwischen Kreation und Aufführung. Die Beanstandung der Form des Stückes stehe im Widerspruch zum positiven Eindruck, den das Konzept beim Stiftungsrat gemacht habe. Es sei bedauerlich, wenn die Stiftung den finanziellen Mehraufwand beanstande, der es ermöglicht habe, dieses Stück in einem offiziellen Rahmen einem grösseren Publikum in der «Roten Fabrik» zu präsentieren. Die Stiftung Pro Helvetia habe somit den rechtserheblichen Sachverhalt unrichtig und unvollständig festgestellt. Ihr Entscheid sei im weiteren unangemessen.