Stiftung Pro Helvetia. Verweigerung einer Defizitgarantie für Theateraufführungen wegen unverhältnismässigem Aufwand, trotz anfänglich positiver Mitteilung durch den Abteilungsleiter, jedoch ohne formelle Beitragszusicherung durch das zuständige Stiftungsorgan. Keine Verletzung von Treu und Glauben, wenn im Laufe des Verfahrens die verlangte Summe erhöht wird und das Werk sich als Kollektivkreation herausstellt, welche eine Visionierung notwendig macht, deren Ergebnis künstlerisch unbefriedigend ist.