Regeste: Gegen den Entscheid über die Erneuerung der Infrastrukturkonzession für eine Eisenbahn kann nicht nach Art. 72 ff. VwVG beim Bundesrat Beschwerde geführt werden. Über Konzessionserneuerungen entscheidet gemäss EBG, VGG und VwVG der Bundesrat als einzige Instanz. Eine Verordnungsbestimmung, die diese Entscheidbefugnis an das zuständige Departement delegiert, steht im Widerspruch zur gesetzlichen Zuständigkeitsordnung und zu Art. 177 Abs. 3 BV. VPB/JAAC/GAAC 2011, édition du 3 août 2011 1 Décision sur recours Conseil fédéral