Es handelte sich bei den angehörten Personen im Übrigen nicht um Experten zum Thema des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU. Ein Verstoss gegen journalistische Sorgfaltspflichten liegt aus den erwähnten Gründen auch bei der Annahme vor, dass die im Vorfeld von Volksabstimmungen diesbezüglich erhöhten Anforderungen auf den vorliegenden Beitrag noch nicht Anwendung finden (UBI-Entscheid b. 548 vom 16. März 2007 [«Santésuisse»], E. 4.3).