Der grosse Zeitdruck bei tagesaktuellen Sendungen stellt vorliegend keine Rechtfertigung dar, umso weniger als der im beanstandeten Beitrag behandelte Aspekt des Personenfreizügigkeitsabkommens nicht von tagesaktueller Bedeutung war. Der Umstand, dass die angehörten Personen aus dem Universitätsspital Basel die Konsequenzen einer Ablehnung der Volksabstimmung über die erweiterte Volksabstimmung allenfalls selber falsch einschätzten, enthebt die verantwortliche Redaktion nicht von einer eigenen Recherchetätigkeit. Es handelte sich bei den angehörten Personen im Übrigen nicht um Experten zum Thema des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU.