Bei den nicht zutreffenden Punkten handelt es sich nicht um Fehler in Nebenpunkten, sondern um wesentliche Fakten, welche die Meinungsbildung des Publikums zum Beitrag insgesamt beeinflussen. Im beanstandeten Beitrag ist nämlich die Frage, was mit ausländischen und insbesondere EU-Arbeitskräften bei einer Ablehnung der Volksabstimmung über die erweiterte Personenfreizügigkeit geschieht, von zentraler Bedeutung. Diese Frage betrifft nicht nur ausländische Arbeitskräfte im Universitätsspital Basel bzw. in schweizerischen Spitälern, sondern in allen Bereichen der Schweizer Wirtschaft.