Sollte je nach Abstimmungsausgang das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU dereinst platzen, könnten EU- Bürger, die jetzt schon in der Schweiz leben, trotzdem hier bleiben. Das hat uns das Bundesamt für Migration ausdrücklich bestätigt.». Darauf bemerkt ein Vertreter des Bundesamts für Migration, dass bis zum Ablauf der Aufenthaltsbewilligung Ausländer und Ausländerinnen bleiben könnten. Niedergelassene hätten einen Anspruch auf eine Verlängerung. Personen mit einer B-Bewilligung würde die Bewilligung grundsätzlich verlängert, wenn dies die Arbeitsmarktsituation zulasse. Dafür seien aber die Kantone zuständig.