2.3 Am darauf folgenden Tag strahlte «10 vor 10» folgenden Nachtrag zum beanstandeten Beitrag aus, welcher von der Moderatorin vorgelesen wurde: «’10 vor 10’ hat gestern darüber berichtet, wie stark Schweizer Spitäler auf ausländisches Pflegepersonal angewiesen sind. Aufgrund des Berichtes konnte der Eindruck entstehen, dass Ausländer aus dem EU-Raum bei einer Ablehnung der Personenfreizügigkeit die Schweiz verlassen müssten. Dem ist nicht so. Bis zum Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung können die Ausländer bleiben. Nachher können sie eine Verlängerung beantragen, die in der Regel ohne weiteres erteilt wird.»