C. Mit Eingabe vom 17. Januar 2009 erhob B (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen den «10 vor 10»- Beitrag «Arbeitskräfte aus der EU» vom 29. Oktober 2008 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (im Folgenden: UBI). Er moniert, der Beitrag habe Falschaussagen enthalten. Es sei nämlich insbesondere der Eindruck entstanden, dass das Universitätsspital Basel bei einer Ablehnung der Volksabstimmung über die Personenfreizügigkeit mit der EU einen Grossteil seines ausländischen Personals entlassen müsste. Er verlangt eine Wiederholung des Beitrags mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die falschen Aussagen.