Weiter hat die Fachstelle zu Recht nicht berücksichtigt, dass die Vorgesetzte von X. in R. dieser nach den Vorfällen mit dem Touristenvisum für deren Schwiegereltern eine zweite Chance geben wollte, wie diese in der Befragung ausgeführt hat, und deshalb der Zentrale in Bern empfahl, die Sache nicht mehr weiter zu verfolgen. Die Fachstelle hat das Sicherheitsrisiko zu beurteilen und dabei sämtliche Faktoren zu berücksichtigen, auch solche, die arbeitsrechtlich nicht mehr relevant sind, ohne sich dem Vorwurf der Unverhältnismässigkeit auszusetzen.