Was die Rechtmässigkeit des Beizugs der im Schreiben vom 16. August 2004 an den Sicherheitsbeauftragten des EDA erwähnten Auskünfte und Akten anbelangt, ist folgendes festzuhalten: Die Fachstelle muss das Recht haben, Fragen zu stellen, welche im Zusammenhang mit den vom EDA eingereichten Akten stehen, sonst könnte sie das Sicherheitsrisiko nicht zutreffend beurteilen: X. muss jedoch im Rahmen des rechtlichen Gehörs zu sämtlichen Auskünften und Aktenstücken, die aufgrund solcher Fragen zu den Akten genommen werden, Stellung nehmen können. Für den Beizug von Akten