Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA muss in diesem Rahmen auch eine Datenerhebung über die Ausübung verfassungsmässiger Rechte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zum Ausland zulässig sein. Unzulässig und aus den Akten zu streichen ist damit der Hinweis, dass Y. Mitglied der Grünen Partei ist, denn seine Parteizugehörigkeit spielt bezüglich der Tätigkeit von X. als konsularische Angestellte keine Rolle.