dd. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass politische und weltanschauliche Ansichten der geprüften Person – und in der vorliegenden Konstellation auch ihres Partners – daher bei der Personensicherheitsprüfung dann berücksichtigt werden dürfen, wenn eine erhebliche Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich solche Ansichten nachteilig auf die Erfüllung der zu übertragenden Aufgaben auswirken. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA muss in diesem Rahmen auch eine Datenerhebung über die Ausübung verfassungsmässiger Rechte im Zusammenhang mit ihren Beziehungen zum Ausland zulässig sein.