cc. Der systematische Zusammenhang der Vorschrift ist insofern relevant als Personensicherheitsprüfungen Personen betreffen, die in einem öffentlich rechtlichen Arbeitsverhältnis stehen und bei denen nach anerkannter Lehre und Rechtsprechung die Ausübung verfassungsmässiger Rechte eingeschränkt werden kann. Damit kann als Massstab für die zulässige Berücksichtigung der Ausübung verfassungsmässiger Rechte in der Datenerhebung für die Personensicherheitsprüfung die Zulässigkeit von Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte im öffentlichen Arbeitsverhältnis dienen.