bb. Die Botschaft zum BWIS führt aus, dass eine der heikelsten und intensivsten Bedrohungen der inneren Sicherheit dann entstehen, wenn an wichtigen Schlüsselstellen eingesetzte Personen Verrat üben, gegen den Staat selber arbeiten oder seine Institutionen auf rechtswidrige Art verändern wollen (BGE 1994 II 1147). Die Sicherheitsprüfung diene dazu, solche Risiken aufzuzeigen. Demnach kann nur die Datenerhebung über die rechtmässige Ausübung verfassungmässiger Rechte unzulässig sein.