Die Entstehungsgeschichte zeigt somit, dass der Norm der Gedanke Pate stand, dass die rechtmässige Betätigung in der schweizerischen Politik im Rahmen einer Sicherheitsprüfung nicht berücksichtigt werden darf. Die Botschaft spricht von Weltanschauung und politischer Zugehörigkeit von Schweizer Bürgern. Hingegen war man sich in allen Stadien bewusst, dass der zulässigen politischen Betätigung auch Grenzen gesetzt sind. Dies kommt einerseits im erwähnten PUK-Bericht mit dem Hinweis auf das Vorliegen eines polizeilichen Motivs, andererseits in der Botschaft zum BWIS mit dem Verweis auf die rechtmässige politische Betätigung zum Ausdruck.