«Die Prüfung ermittelt Auskünfte über den Beamten oder Bewerber, die üblicherweise in Bewerbungsunterlagen oder Personalblättern nicht enthalten sind. Dazu gehören Angaben über persönliche Verhältnisse, wie namentlich über die Lebensführung, die finanzielle Lage sowie über frühere Aufenthalte im Ausland und Beziehungen zu Ausländern. Unter dem Titel 'Einstellung zur verfassungsmässigen Ordnung' soll nicht die politische Einstellung an sich, sondern die Zugehörigkeit oder Sympathien zu extremistischen Gruppierungen oder Ideen festgestellt werden.»