aa. Die Norm hat eine lange Entstehungsgeschichte: Als Folge der Affaire Jeanmaire empfahl der Bundesrat bei der Revision des Beamtengesetzes im Jahre 1986, die Sicherheitsprüfung in diesem Gesetz zu verankern. Der Vorschlag, welcher dann vom Parlament aus der Vorlage gestrichen wurde, stellte fest, dass in die Sicherheitsprüfung «auch die Einstellung zur verfassungsmässigen Ordnung einbezogen werden könne» (BBI 1986 II 340). Die Botschaft hält dazu fest: «Die Prüfung ermittelt Auskünfte über den Beamten oder Bewerber, die üblicherweise in Bewerbungsunterlagen oder Personalblättern nicht enthalten sind.