Die verfassungsrechtliche Rechtsweggarantie verlangt eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Verpflichtung zum Durchdienen. Bei der allfälligen Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Dienstleistung ohne Unterbrechung ist die Vereinbarkeit des Tatbeweises für die Wahl des zivilen Ersatzdienstes mit dem konventionsrechtlichen Zwangsarbeitsverbot erneut zu überprüfen. 501 Vgl. etwa MALINVERNI, in: Pettiti/Decaux/Imbert, S. 186 f.; GRABENWARTER, § 20 Rz. 44. 502 Oder mindestens ein Durchdienen auch im zivilen Ersatzdienst.