Die zu formulierenden Kriterien haben sich massgeblich an den verfassungsrechtlichen Erfordernissen eines öffentlichen Interesses, der Verhältnismässigkeit und der Rechtsgleichheit zu orientieren. Gesetzlich festzuhalten und zu konkretisieren sind demnach insbesondere der Bedarf der Armee, die Auswahl der DD nach der Eignung der AdA sowie die Abwägung zwischen öffentlichen Interessen und schutzwürdigen privaten Interessen. 5) Die verfassungsrechtliche Rechtsweggarantie verlangt eine gerichtliche Überprüfbarkeit der Verpflichtung zum Durchdienen.