4. Ergebnis 1) Die Einführung eines Zwangs zum Durchdienen wäre auf Gesetzesstufe verfassungsrechtlich zulässig. 2) Die Einführung eines gesetzlichen Zwangs bedarf als wichtige rechtsetzende Bestimmung einer formalgesetzlichen Grundlage. 3) Die gesetzliche Grundlage muss hinreichend und angemessen bestimmt sein. Dies erfordert eine Konkretisierung der Voraussetzungen und Kriterien für die Anwendung eines Zwangs zum Durchdienen bereits auf Gesetzesstufe. 4) Die zu formulierenden Kriterien haben sich massgeblich an den verfassungsrechtlichen Erfordernissen eines öffentlichen Interesses, der Verhältnismässigkeit und der Rechtsgleichheit zu orientieren.