• Gesetzlich festzuhalten ist, dass die Auswahl der DD in erster Linie nach dem Kriterium der Eignung und damit nach den persönlichen Qualifikationen und Fähigkeiten erfolgt. Die Kriterien, nach welchen die Eignung für einen Dienst ohne Unterbrechung beurteilt wird, ergeben sich insbesondere aus dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Funktion sowie aus der Beurteilung der erforderlichen Belastbarkeit, die ein Dienst am Stück mit sich bringt. Zudem ist der Zeitpunkt der 495 Vgl. HÄBERLI, BSK-BGG, Art. 83, Rz. 22 f. m.w.H. 496 Ebenso HÄBERLI, BSK-BGG, Art. 83, Rz. 18, 30, 40 ff.