• Wünschbar wäre, dass die Funktionen, deren Erfüllung durch Durchdiener erzwungen werden kann, gesetzlich statuiert würden. Im Rahmen der Botschaft wäre die sachliche Begründung für die Notwendigkeit einer Alimentierung der entsprechenden Funktionen durch DD zu erläutern. Auf jeden Fall sind in der gesetzlichen Grundlage aber Bedarfskriterien zu formulieren, die bei einer zwangsweisen Verpflichtung zum Durchdienen erfüllt sein müssen (analog Art. 101 MG, wobei auf die Problematik von Art. 101 Abs. 1 lit. d MG bereits hingewiesen wurde).