g) Folgerungen für die Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage Aus dem Gesagten lassen sich verschiedene aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendige Inhalte der gesetzlichen Grundlagen für einen Zwang zum Durchdienen formulieren. Entsprechend dem Gebot der Bestimmtheit sind diese bereits im formellen Gesetz zumindest in den Grundzügen festzuhalten: