29a Satz 2 BV verlangt – durch ein formelles Gesetz, sondern durch einen Erlass des Bundesrates bestimmt. Aufgrund der regelmässig grundrechtsbeschränkenden Wirkung der in Frage stehenden Entscheide sowie aufgrund der ungenügenden Bestimmtheit von Art. 37 MG verstösst diese Delegation auch gegen Art. 164 BV, der für wichtige rechtsetzende Bestimmungen ein formelles Bundesgesetz verlangt. Die uneingeschränkte Delegation von Art. 37 MG ist deshalb nicht verfassungskonform.