Bevor Dienstpflichtige zu einer Dienstleistung ohne Unterbrechung gezwungen werden, wären insbesondere die kantonalen Polizeikräfte mit ausreichend (freiwilligem) Personal auszustatten. Es handelt sich dabei im Verhältnis zum Zwang gegenüber den DD um das mildere Mittel, das es entsprechend auszuschöpfen gilt. ii. Untergeordnete Bedeutung finanzpolitischer Erwägungen